Kleingärten und Stadtentwicklung in Berlin

Auf den am vergangenen Dienstag beschlossenen Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) des Senats hat der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. mit Bedauern reagiert. In seiner Stellungnahme erklärt die Interessenvertretung des Berliner Kleingartenwesens, dass in sehr ungenau beschriebener Form wiedermal eine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen zur Bebauung vorgesehen sei. Der Verband wies darauf hin, dass dies Flächen seien, die sowohl gesellschaftliche Integrationsplätze darstellen, als auch bedeutende Hotspots, die im Klima- und Biodiversitätskampf benötigt würden.

Verlust von Grünflächen für alle Berliner
Zwar werde in dem Plan von zu identifizierenden Ausgleichsflächen für in Anspruch genommene Grünflächen allgemein gesprochen, aber gerade bei Flächen in der Innenstadt könnten diese nicht in räumlicher Nähe geschaffen werden. Der Platz sei einfach nicht da. Dies bedeute ein Verlust an Erholungs- und Grünflächen für alle Berliner und nicht nur für Kleingärtner. Das Grün, das vernichtet würde, werde außerdem nicht ersetzt. Dies wäre daher ein weiterer Minuspunkt auf der Klimaagenda der Hauptstadt.

Der Verband besteht auf Ersatzflächen
In Bezug auf Kleingärten heißt es im StEP Wohnen 2030 ‚Wenn ein weitergehender Schutz nicht möglich ist, sind Ersatzgärten in räumlicher Nähe zu schaffen‘.  Dies sei aber nicht etwa ein Entgegenkommen des Senats, sondern ergebe sich bereits aus dem Bundeskleingartengesetz. Es bliebe daher beim Konflikt wegen Nichterfüllens von Ausgleichsflächen besonders in der Innenstadt. Generell wird der Landesverband aber auf Ersatzflächen bestehen, wenn in Berlin Kleingärten für Bauprojekte in Anspruch genommen werden.

Es gibt so viele Alternativen
Der Landesverband sieht keine Notwendigkeit, Kleingartenflächen zu vernichten. Dies besonders nicht, solange Alternativflächen von der Stadtverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht in Bauanspruch genommen würden. Der Präsident des Landesverbandes, Michael Matthei, bleibt dabei: „Solange es andere Flächen, wie große, ungedeckte öffentliche Parkplätze, flächige Mietergaragen, ebenerdige Handelsflächen, langjährig leerstehende Grundstücke, Kasernen usw. und alternative Wohnungsbaukonzepte gibt, werden wir uns der Inanspruchnahme von Kleingarten- und Grünflächen weiterhin in den Weg stellen“. Viele Berliner kennen selbst Brachen in ihrer Wohngegend, Baulücken und zu wenig genutzte Gewerbeflächen. Leider würde auch die große Bandbreite an Mehrfachnutzungsmöglichkeiten nicht ausgenutzt. „Berlins Klimaflächen und Areale des gesellschaftlichen Austausches und Zusammenwachsens immer weiter zu verkleinern und zu bebauen, sollte im heutigen Klimanotstand ein No-Go sein“, so Matthei weiter. Sie gehören schließlich zur grünen Infrastruktur der Hauptstadt und müssen erhalten bleiben.

Eine umfassende Stellungnahme des geschäftsführenden Vorstands des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e. V. finden Sie hier.

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Über Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens, die als sogenannter gemischter Verband in Berlin auch die Interessen von Siedlern und Eigenheimbesitzern vertritt. Dem Landesverband gehören 18 Bezirksverbände der Kleingärtner und eine Bezirksgruppe der Siedler und Eigenheimbesitzer als Mitglieder an.

Die Organisation vertritt rund 67.000 Kleingartenpächter, zusammengeschlossen in 738 Kolonien, sowie 175 Siedler und Eigenheimbesitzer. Die kleingärtnerisch genutzte Fläche in Berlin beträgt ca. 2.900 Hektar und nimmt somit rund 3 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Davon sind ca. drei Viertel im Eigentum des Landes Berlin. Keine vergleichbare Metropole hat eine so große Anzahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde sieht seine zentrale Aufgabe in der Förderung eines lebendigen Kleingartenwesens im Einklang mit der Natur. Er fördert das Berliner Kleingartenwesen auf vielfältige Weise. Er setzt sich dafür ein, dass dessen gesellschaftlicher, ökologischer und klimatischer Stellenwert auch im 21. Jahrhundert erkannt und anerkannt wird.

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