Das Landgericht Stuttgart hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Es hat festgestellt, dass im Fahrzeug ein sogenanntes Thermofenster eingesetzt wird, das eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Auch wenn es noch keinen Rückruf gibt, begründe der Einsatz dieses Thermofensters die konkrete Gefahr des Widerrufs der Zulassung, der Stilllegung des Fahrzeugs sowie eines massiven Wertverlustes. Das Landgericht folgte damit der Argumentation der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Das Gericht verurteilte die Daimler AG zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Der Hersteller muss das Fahrzeug zurücknehmen, der betroffene Kunde erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.
LG – Stuttgart -12 O 108-19.pdf
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