Dieselskandal – Landgericht Stuttgart verurteilt die Daimler AG zu Schadensersatz

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ein weiteres Urteil für einen Geschädigten im Abgasskandals erstritten. Gegenstand des Verfahrens war der Erwerb eines Mercedes-Benz Viano mit einem Motor der unter die EURO 5-Norm fällt. Nachdem der Daimler-Kunde festgestellt hat, dass in seinem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, entschloss er sich, gegen die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu klagen.

Das Landgericht Stuttgart hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Es hat festgestellt, dass im Fahrzeug ein sogenanntes Thermofenster eingesetzt wird, das eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Auch wenn es noch keinen Rückruf gibt, begründe der Einsatz dieses Thermofensters die konkrete Gefahr des Widerrufs der Zulassung, der Stilllegung des Fahrzeugs sowie eines massiven Wertverlustes. Das Landgericht folgte damit der Argumentation der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Das Gericht verurteilte die Daimler AG zur Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs. Der Hersteller muss das Fahrzeug zurücknehmen, der betroffene Kunde erhält den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.

LG – Stuttgart -12 O 108-19.pdf

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

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