Der Inhalt dieses Schreibens zeigt deutlich, dass Geschädigte das Update auf keinen Fall aufspielen lassen sollten. In der Vergangenheit hat sich vor allem im VW Abgasskandal gezeigt, dass Geschädigte nach dem Aufspielen des Updates teilweise massive Probleme haben. Das Update aufspielen ist daher nicht die richtige Wahl. Vielmehr sollten die Geschädigten eine Klage einreichen. Zwischenzeitlich wurde die Daimler AG bereits von verschiedenen Gerichten Schadensersatz verurteilt. Geschädigte haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zurückzugeben oder Schadensersatz in der Form einer Einmalzahlung zu erhalten. Bereits im VW Abgasskandal haben massenhaft Gerichte die Volkswagen AG verurteilt. Nichts anderes kann für die Daimler AG gelten. Geschädigte sollten sich daher an einen Rechtsanwalt wenden und Ihre Ansprüche geltend machen.
Weitere Informationen finden sich hier:
https://www.dieselskandal-anwalt.de/abgasmanipulation-mercedes-diesel
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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