Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde mit einem persönlichen Anschreiben vom 13.08.2019 an den Bundesminister Scheuer aufgefordert, zunächst auf die Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber allen Geschädigten des Abgasskandals, egal ob VW, Audi, Skoda, Seat, BMW, Opel oder Daimler zu verzichten. Es wurden außerdem bereits mehr als 40 Klagen bundesweit gegen die Bundesrepublik Deutschland vor verschiedenen Landgerichten wegen Staatshaftung eingereicht. Daneben wurden verschiedene Auskunftsklagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht, damit die Geschädigten endlich an Informationen über die Rückrufe gelangen. Die Herausgabe solcher Informationen wird sowohl vom BMVI als auch vom KBA regelmäßig mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.
Dem Bundesministerium, Herrn Scheuer, Herrn Dobrindt und dem Kraftfahrtbundesamt wirft die Kanzlei unter anderem vor, zu Lasten der eigenen Bürger Lobbypolitik zugunsten der Automobilindustrie zu betreiben. Das Kraftfahrtbundesamt hat nach Ansicht der Kanzlei nicht hinreichend geprüft, ob die Autohersteller in der Vergangenheit die gesetzlichen Anforderungen an die Typengenehmigung erfüllt haben. Obwohl es frühe Hinweise auf das Verwenden von Abschalteinrichtungen gab, hat das Kraftfahrtbundesamt offensichtlich die Typengenehmigungen ohne hinreichende Tests und Prüfungen erteilt. Selbst als im Jahre 2015 der Abgasskandal und die Manipulationen der Volkswagen AG bekannt wurden, konnte die Audi AG bis in das Jahre 2018 noch manipulierte Fahrzeuge verkaufen, ohne dass das Kraftfahrtbundesamt einschritt. Dies war nur deshalb möglich, weil das BMVI und das Kraftfahrtbundesamt im Rahmen ihrer Tätigkeit versagten oder gar bewusst wegsahen. Nur durch dieses Verhalten der staatlichen Organe war es den Autoherstellern überhaupt möglich, die Verbraucher zu täuschen. Hätten die Behörden ihre Tätigkeit ernst genommen und ordentliche Überprüfungen vorgenommen, wäre es nicht zu diesem Skandal und Schädigungen der Verbraucher gekommen. Es wäre auch nicht dazu gekommen, dass der Ruf der deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland derart beschädigt worden wäre. Auch hätte ein frühes Einschreiten der Behörden nachhaltigen Schaden von der deutschen Automobilindustrie ferngehalten, weil dann bereits vor vielen Jahren Technologien erforscht hätten werden müssen, die den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Dann hätten die über 30 Mrd. Euro an Strafzahlungen in die USA und andere Länder für den „Vorsprung durch Technik“ investiert werden können und die Industrie sowie deren Arbeitsplätze wären auf Jahrzehnte gesichert gewesen. Offensichtlich war es den zuständigen Ministern und dem Kraftfahrtbundesamt jedoch wichtiger, die Automobilindustrie bei ihrem rechtswidrigen Verhalten zu schützen und deren kurzfristigen und kurzsichtigen Profitziele zu unterstützen. Dies zeigt sich zuletzt auch daran, dass Akteneinsichtsgesuche nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowohl vom BMVI als auch vom KBA verweigert werden. Auch hier müssen die Verbraucher klagen. Dieses Verhalten der Behörden erweckt den Eindruck der „Vetternwirtschaft“ zugunsten der Automobilindustrie.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wirft deshalb der Bundesrepublik Deutschland und den Ministern eine Beihilfe zum Betrug und die mangelnde Überwachung und leichtfertige Erteilung der Typengenehmigung vor. Aus diesem Fehlverhalten rührt zugunsten der Geschädigten ein Schadensersatzanspruch wegen Staatshaftung. Daneben wird der Bundesrepublik Deutschland eine unzureichende Umsetzung der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG vorgeworfen. Bei der Umsetzung in deutsches Recht hat die Bundesrepublik Deutschland keine abschreckenden Strafen vorgesehen. Hätte die Bundesrepublik solche abschreckenden Strafen wie beispielsweise in den USA vorgesehen, wäre es wohl kaum zu diesem gigantischen Betrug an den Verbrauchern gekommen. Die Hersteller hätten dann mit gigantischen Strafen rechnen müssen, die Entwicklung einer ordentlichen Abgasreinigung wäre dann billiger gewesen.
Das Ministerium weist die Ansprüche nach Angaben gegenüber dem Magazin „Der Spiegel“ (https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vw-dieselskandal-anwaelte-schreiben-warnbrief-an-andreas-scheuer-a-1282590.html) als abwegig zurück. Ein Schreiben an die Rechtsanwälte, in der man auf die Vorwürfe näher eingeht, gibt es bisher nicht. Offensichtlich scheint Herr Scheuer mit den Geschädigten nur über die Presse kommunizieren zu wollen, anstatt mit den Bürgern konstruktiv das Gespräch zu suchen. Und das auch noch an dem Tag der offenen Tür des BMVI an dem Bürger unter dem #grilldenscheuer Fragen an den Minister stellen können. Sollte es dabei bleiben, wird der Bundesrepublik Deutschland eine Klageflut drohen.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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