An deutschen Kindertagesstätten herrscht Personalnot. Daher kommt es immer häufiger vor, dass die Kita früher schließt, später oder gar nicht erst öffnet, weil Erzieher erkrankt sind und kein Ersatz da ist. Für berufstätige Eltern ein echtes Problem. Doch die ARAG Experten weisen Arbeitnehmer darauf hin, dass sie im Notfall – wenn also die Kita unvorhergesehen geschlossen bleibt und auch Oma oder Opa nicht zur Verfügung stehen – zu Hause bleiben dürfen. Einzige Ausnahme sind Arbeitsverträge, die dies ausdrücklich ausschließen. Dabei haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 616). Die ARAG Experten raten aber dazu, den Arbeitgeber umgehend über die Notsituation zu informieren. Eventuell findet sich noch eine ganz andere Lösung, wie etwa das Arbeiten im Home-Office oder die Betreuung des Nachwuchses im Büro. Sich selber krankmelden und damit eine nicht bestehende Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, ist hingegen keine gute Idee und kann sogar eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Die ARAG Experten weisen abschließend darauf hin, dass der Anspruch, zu Hause bleiben zu dürfen, nur bei kurzfristigen, unvorhersehbaren Schließungen gilt. Wird ein Streik angekündigt oder schließt die Kita in Ferienzeiten, müssen Eltern eine andere Lösung finden.
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