Der Hessische Landkreistag (HLT) hatte kürzlich zu einer Fachtagung in den Vogelsbergkreis eingeladen. Zwei Tage lang befassten sich die Amtsleitungen der 21 Jugendämter der hessischen Landkreise mit Themen wie der Digitalisierung im Bereich der Jugendhilfe oder mit den Auswirkungen der Beitragsstaffelung im Gute-Kita-Gesetz. In seiner Begrüßung sprach Jugenddezernent Dr. Jens Mischak vom demografischen Wandel und der dünnen Besiedlung der Region als den beiden zentralen Herausforderungen für den Vogelsbergkreis. Viele Themen beträfen aber alle Landkreise – wie zum Beispiel die passende Aus- oder Umgestaltung der Jugendhilfeangebote. „Wir müssen neben inhaltlichen und qualitativen Fragen auch vermehrt auf die Kosten schauen“, so Mischak, es gebe gute Beispiele, wo Jugendhilfe effizienter und früher ankomme. Im Vogelsbergkreis hat man sich für eine sozialräumliche Neuordnung entschieden: In vier Teilregionen des Kreises arbeiten Jugendamt und freie Träger zusammen, neu hinzukommen werden Einrichtungen, in denen alle „Hilfen unter einem Dach“ (HueD) zu finden sind. In weiteren Tagesordnungspunkten befassten sich die Jugendamtsleitungen mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie mit Berichten aus diversen landesweiten Arbeitskreisen in der Jugendhilfe.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.