In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart, 7 O 265/18 hat das Landgericht am 08.01.2019 die Audi AG bei einem Audi A4 3 l zum Schadensersatz verurteilt. Die Chancen der Geschädigten derAudi AG, Schadensersatz zu erhalten, sind sehr gut. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof im VW Abgasskandal entschieden, dass die Manipulation eines Fahrzeugs einen Sachmangel darstellt. In diesem Beschluss hat der BGH auch Stellung genommen zu den europarechtlichen Normen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erst kürzlich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Manipulation Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bestehen. Auch die Oberlandesgerichte Oldenburg und Köln stehenden Schadensersatzklagen der Geschädigten positiv gegenüber.
Geschädigte des Abgasskandals bei Audi sollten die Gunst der Stunde nutzen und Schadensersatzansprüche geltend machen. Es zeigt sich deutlich, dass die Rechtsprechung den Geschädigten Schadensersatzansprüche zugesteht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile im Abgasskandal erstritten und damit den Weg frei für Schadensersatz gemacht.
Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.
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