Das Problem: Grundlage für diese Kontrolle ist das Erfassen jedes Autos, dass in die Kontrollzone einfährt, also auch aller Fahrzeuge, die mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit unterwegs sind. Für diese Kontrolle fehle die Rechtsgrundlage durch die Landesregierung, mahnt die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen Barbara Thiel. Mögliche Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit auf dem kontrollierten Abschnitt bewegten sich zumindest in einer Grauzone der Rechtsprechung. Der im Verkehrsrecht erfahrene Anwalt Michael Winter wertet den Dauerbetrieb der Section Control als Widerspruch zur Rechtsprechung: „Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 ist eine nicht anlassbezogene, allgemeine Verkehrsüberwachung mittels Kamera nicht zulässig.“ Der Jurist empfiehlt aufgrund der verworrenen Rechtslage, gegen Bußgeldbescheide aus der Section Control Einspruch einzulegen.
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