Mitarbeiter, deren monatliches Gehalt in der „Gleitzone“ zwischen 450,01 Euro und 850 Euro liegt, müssen nicht den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Somit bleibt den Arbeitnehmern mehr Netto übrig.
Im Sommer 2019 gibt es bei der Gleitzone eine wichtige Änderung. Diese soll Geringverdiener entlasten und sie gleichzeitig im Alter besser absichern. Ab 1. Juli endet die Gleitzone nicht mehr bei 850 Euro, sondern bei 1.300 Euro im Monat. Somit können dann auch Arbeitnehmer mit einem Monatslohn über 850 Euro von den geringeren Beiträgen zur Sozialversicherung profitieren. Dabei bleibt der Sinn und Zweck der Gleitzone erhalten: Ab 450,01 Euro im Monat muss der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Dieser erhöht sich dann schrittweise bis zu einem Gehalt von 1.300 Euro auf den Regelbeitrag.
Eine weitere wichtige Neuerung: Früher konnten Mitarbeiter wählen, ob sie sich innerhalb der Gleitzone mit einem erhöhten Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung eine höhere Rente im Alter sichern wollten. „Dies ist ab Juli nicht mehr erforderlich“, sagt Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei Ecovis in Passau, „denn die geringeren Rentenanteile der Arbeitnehmer wirken sich künftig nicht mehr negativ aus. Durch diese Änderung bleibt für viele, die bisher in der Gleitzone die Rente freiwillig aufgebessert haben, noch mehr im Geldbeutel.“ Denn der zusätzliche Beitrag fällt weg, ohne dass deswegen später die Rente niedriger ausfällt.
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