In der intensiven Debatte über die PID in den Jahren 2010 und 2011 hat sich das ZdK für ein Komplettverbot eingesetzt, da die PID eine selektive Methode ist, die im Widerspruch zu der Behindertenrechtskonvention der vereinten Nationen steht. Der Bundestag hat anders entschieden und Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der PID zugelassen, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist und eine Ethikkommission die PID befürwortet. Diesen Willen des Gesetzgebers respektiert das ZdK.
Wenn nun aber ohne öffentliche Debatte die Finanzierung vergemeinschaftet werden soll, ist das ein völlig unangemessenes Vorgehen. Mit einer per Bundesgesetz angeordneten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen würde die PID als eine gewöhnliche medizinische Leistung anerkannt, die sie laut Embryonenschutzgesetz ausdrücklich nicht ist. Im Gesetz kommt das durch eine Gewissensklausel zum Ausdruck, die es Ärzten ausdrücklich erlaubt, nicht an einer PID mitzuwirken.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.
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