Neue BA-Analyse zum Lohnunterschied von Zeitarbeitnehmern

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Analyse der Lohnunterschiede von Zeitarbeit im Vergleich zu anderen Branchen/Berufen erstellt. Dazu hat der iGZ Stellung genommen, und wir bitten um Veröffentlichung des angefügten Statements, vielen Dank!

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine umfassende Analyse zu Lohnabständen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammangestellten erstellt, die deutlich differenzierter ausfällt als bisherige Berichte. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass der pauschale Vergleich der Medianentgelte von Zeitarbeit und Nicht-Zeitarbeit kaum Aussagekraft besitzt: „Dieser einfache Vergleich der Entgeltstrukturen von Leiharbeitnehmern und Nichtleiharbeitnehmern ist jedoch nicht sehr aussagekräftig, auch wenn er häufig vorgenommen wird. Denn Leiharbeitnehmer und Nichtleiharbeitnehmer unterscheiden sich in ihren Strukturen deutlich.“ In ihrer nun vorgelegten Analyse bemüht sich die Bundesagentur, die lohnrelevanten Kriterien der Zeitarbeitnehmer und Stammangestellten beidseitig gleichzusetzen, so dass ein bereinigtes Pay Gap (Lohnunterschied) sichtbar wird. Bisher wurde für das Jahr 2017 eine Lohndifferenz von 1.868 Euro zu 3.260 Euro kommuniziert. Nun hält die Bundesagentur fest: „Würden Leiharbeitnehmer in Bezug auf das Anforderungsniveau (Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte) und andere Merkmale die gleichen Strukturen wie Nichtleiharbeitnehmer aufweisen, so würde das Medianentgelt der Leiharbeitnehmer bei 2.630 Euro liegen.“ Bezüglich der Restdifferenz führen die Statistiker der BA aus, dass etwa die „Dauer der Beschäftigung im Entleihunternehmen und die Dauer oder Stabilität der individuellen Erwerbsbiografie“ Gründe hierfür sein können. „Zudem kann es weitere, nicht beobachtete bzw. nicht in der Beschäftigungsstatistik vorhandene individuelle Merkmale der Beschäftigten wie spezifische Berufskenntnisse und Kompetenzen geben, die Teile der Restgröße erklären könnten.“ Hierzu erklärt Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen: „Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesagentur für Arbeit einer differenzierten, validen Berechnung der Lohnhöhen nähert. Nur eine Herangehensweise, die der komplexen Realität gerecht wird, kann Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang sein.“ Stolz weiter: „Das Statistische Bundesamt weist bereits seit längerem deutlich geringere Lohnabstände aus. Dies mag unter anderem daran liegen, dass es sich nicht auf Vollzeitkräfte verengt. Es gibt also offenbar deutliche Verzerrungen in den bisherigen Berechnungen. Als iGZ werden wir weiterhin auf eine analytisch saubere Berechnung drängen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 98112-17
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel