Nährwerte, Zutaten, Allergenhinweise, Verzehrzeitraum – all diese Informationen sind beim Kauf von Lebensmitteln wichtig und können für eine Kaufentscheidung ausschlaggebend sein. Während es im Supermarkt selbstverständlich ist, dass ein Kunde vor dem Gang an die Kasse verschiedene Produkte miteinander vergleichen kann, weil ihm in der Regel alle relevanten Informationen bereits auf der Verpackung zur Verfügung stehen, ist es beim Online-Kauf offenbar nicht immer so. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Lebensmittelhändler es versäumte, seine Kunden schon im Internetshop über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel zu informieren. Auch über Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum war auf seiner Internetseite nichts zu lesen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Verkäufer verpackter Lebensmittel nach der EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtet sind, Verbraucher umfassend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren. Und zwar vor Abschluss des Kaufvertrages. Die Angaben zu den bestellten Lebensmitteln müssen kosten- und bedingungslos zur Verfügung gestellt werden (Kammergericht Berlin, Az.: 5 U 126/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.