Europa schützt sein kulinarisches Erbe

Es gibt Spezialitäten, die sind untrennbar mit Bayern verbunden. Das Bayerische Bier und die Nürnberger Lebkuchen sind zwei davon: Weltberühmt, ein besonderer Genuss und aufgrund ihrer besonderen Tradition ein nicht wegzudenkender Teil des kulinarischen Erbes des Freistaates.

Viele bayerische Spezialitäten sind echte Originale, die eine lange Historie haben, die nach traditionellen Verfahren und überlieferten Rezepten hergestellt werden und die – und das ist besonders wichtig – einen engen Bezug zu der Region besitzen, in der sie hergestellt werden. Diese Produkte werden von Verbrauchern als etwas Besonderes wahrgenommen und mit ihrer Heimat verbunden. So wie "Bayern" mit Bier und "Nürnberg" mit Lebkuchen.

Solche Erzeugnisse rufen jedoch Nachahmer auf den Plan. Etwas vom Glanz dieser Spezialitäten soll auch auf ihre Ware fallen – auch wenn diese mit der überlieferten Herstellungstradition gar nichts zu tun haben, wenn die Rezeptur bestenfalls an das Original angelehnt, die tatsächliche Herkunft eine ganz andere ist als die ausgelobte und das Produkt die kulturellen Wurzeln nur vortäuscht.

Die Europäische Union hat das bereits vor über einem viertel Jahrhundert erkannt und das kulinarische Erbe Europas unter besonderen Schutz gestellt: Erzeugnisse wie Nürnberger Lebkuchen und Bayerisches Bier genießen einen besonderen Herkunftsschutz, die Bezeichnungen wurden als „geschützte geographische Angabe“ eingetragen.

Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Produkte, die das g.g.A.-Zeichen tragen, müssen in der genannten Region und getreu traditioneller Verfahren hergestellt und verarbeitet werden. Es ist gerade die besondere Kunstfertigkeit bei der Produktion dieser Spezialitäten, die mit einer bestimmten Region verbunden werden und den Ruf des so gekennzeichneten Erzeugnisses ausmachen. Die Rohstoffe hingegen müssen nicht unbedingt aus der Region stammen. Beim Bayerischen Bier ist dies dennoch in der Regel der Fall: Bayern verfügt bei Braugetreide und Hopfen über eine große und qualitativ ausgezeichnete Rohstoffbasis.

Die mit dem g.g.A.-Zeichen markierten Produkte müssen zudem einer definierten und bei der EU hinterlegten Spezifikation genügen. Aufgrund der langen Tradition dieser Spezialitäten verbindet der Verbraucher mit ihnen konkrete Erwartungen. Diesem besonderen tradierten Charakter der g.g.A.-Produkte verdanken sie ihre Sonderstellung; er wird vor Verwässerung oder dem Einfluss kurzfristiger Modeerscheinungen oder kurzlebiger Trends geschützt.

Neutrale Prüfstellen kontrollieren die Einhaltung diese Spezifikation bei den Herstellern und geben dem Verbraucher die Gewissheit, dass er mit einem „g.g.A.-Produkt“ eine echte Spezialität erwirbt.

Auch das gelb-rote Signet „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gibt einen klaren Hinweis auf die Herkunft der Produkte. Hierbei werden die Güte bzw. Eigenschaften des Produktes im Wesentlichen durch das geografische Gebiet bestimmt. Eine geschützte Ursprungsbezeichnung kann daher nur für Produkte angemeldet werden, die in vollem Umfang, also einschließlich der Rohwaren, in der angegebenen Region erzeugt werden.

Bayerisches Bier g.g.A. & Nürnberger Lebkuchen g.g.A.

So werden auch Bayerisches Bier und Nürnberger Lebkuchen bis heute nach den Original-Rezepturen und den von der EU geschützten Herstellungsverfahren produziert. Um die Qualität und das große Ansehen der regionalen Spezialität zu betonen, hat der „Nürnberger Lebkuchen“, als eines der ersten deutschen Produkte, bereits im Juli 1996 die begehrte Eintragung als geschützte geografische Angabe erhalten. Das „Bayerische Bier“ erhielt diesen Schutz im Jahre 2001.

Aktuell sind 24 Nürnberger Lebkuchenbäcker und 86 bayerische Brauereien nach der zertifizierten Herstellerliste berechtigt, original Nürnberger Lebkuchen g.g.A. bzw. Bayerisches Bier g.g.A. herzustellen und mit dem EU-Signet als regionale Spezialität zu vermarkten.

WeltGenussErbe Bayern

Aus Bayern sind aktuell 32 Agrarprodukte und Lebensmittel mit verbrieftem Herkunftsschutz bei der EU eingetragen. Bei 26 davon handelt es sich um Produkte mit „geschützter geografischer Angabe (g.g.A.)“ wie Bayerisches Bier oder Nürnberger Lebkuchen. Die sechs übrigen Erzeugnisse sind als „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ eingetragen. Bayern hat in Deutschland somit mit Abstand die meisten Produkte mit anerkannten Herkunftsschutz!

Um diese Sonderrolle der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft herauszustellen und den besonderen Spezialitätencharakter vieler bayerischer Erzeugnisse auch dem Verbraucher bewusster zu machen – in Bayern, national, aber auch international – haben zahlreiche Schutzgemeinschaften unter Federführung und mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Gemeinschaftskampagne „WeltGenussErbe Bayern“ ins Leben gerufen.

Mit dieser Kampagne werden Verbraucher, aber auch interessierte Medienvertreter über die einzelnen geschützten Produkte umfassend informiert. Hier finden sie Wissenswertes über den EU-Herkunftsschutz allgemein, aber auch viel Bildmaterial und zahlreiche Rezepte, die zum Genuss bayerischer Spezialitäten animieren.

Nähere Informationen zur Kampagne WeltGenussErbe finden Sie hier: www.weltgenusserbe.eu. Weitere Informationen zum EU-Herkunftsschutz und den geschützten bayerischen Erzeugnissen finden Sie unter: www.spezialitaetenland-bayern.de/schutz/eu-herkunftszeichen

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