- Abgasmessungen im Fahrbetrieb
- Online-Zulassung bei Halter- und Bezirkswechsel
- Akustische Warnsignale von Elektro-Autos
Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) listet einige Änderungen auf, die ab dem kommenden Jahr für Autofahrer relevant werden. Die Themen der neuen Regelungen reichen dabei von den Verfahren für Abgastests, über die erweiterte Online-Zulassung und verpflichtende Warngeräusche für E-Autos bis hin zu Restriktionen beim Befahren von Innenstädten.
Abgasmessungen im realen Fahrbetrieb
Ab dem 1. September 2019 ist im Rahmen der Typzulassung neben dem WLTP-Prüfverfahren auf dem Prüfstand auch die direkte Messung im realen Fahrbetrieb (Real Drive Emissions, RDE) mit portabler Technik obligatorisch. Das gilt dann für jedes neu zuzulassende Fahrzeug ob Bus, LKW oder PKW.
Geänderte Verbrauchskennzeichnung für Neufahrzeuge
Mit Umstellung auf den WLTP-Zyklus werden sich auch die im Autohaus anzugebenden Verbrauchsdaten ändern. Die neue Verordnung wird im ersten Quartal 2019 verabschiedet werden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist die Neufahrzeug-Händler darauf hin, dass bis zur Neufassung alle auf dem Pkw-Label anzugebenden Werte (bis auf die Kfz-Steuer) weiterhin auf Basis der NEFZ-Daten anzugeben sind.
Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge
Fahrzeughalter sollen ab 2019 ihr Fahrzeug auch online zulassen und abmelden können, selbst wenn damit ein Halter- oder Bezirkswechsel einhergeht. Nach Aussage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll sich daraus eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt ergeben. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium bereits im August 2018 vorgelegt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Akustische Warnsignale für Elektrofahrzeuge
Ab Juli 2019 ist für die Typzulassung von reinen Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen die Ausrüstung mit einem akustischen Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System – AVAS) verpflichtend vorgeschrieben. Die akustische Warnung muss sich beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h automatisch im Elektrobetrieb aktivieren. So sollen Kollisionen mit Personen verringert werden.
Steuervorteile für E-Mobilität
- Firmenwagen mit E-Antrieb
Fahrzeuge mit E-Elektroantrieb werden bei der Pauschalbesteuerung für Privatfahrten nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Diese Absenkung gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Nach einem Beschluss des Finanzausschuss des Bundestags gilt diese Änderung für alle zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2022 zugelassenen Elektroautos.
Auch Plug-in Hybride werden von der geänderten Regelung erfasst, wenn sie, gemäß dem neuen WLTP-Verbrauchszyklus, mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können und nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. - Dienstfahrräder
Stellt der Arbeitgeber ein Firmenrad, Pedelec oder E-Bike zur Verfügung, wird der eigentlich vorhandene geldwerte Vorteil künftig nicht besteuert. Die Regelung betrifft Räder, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn zur Verfügung stellt. Wird ein Bike in einem Leasingmodell vom Arbeitnehmer in Form einer Gehaltsumwandlung benutzt, bleibt es dagegen bei der Besteuerung des Sachbezugs und der bestehenden Regelung für die Privatnutzung.
- Jobticket
Jobtickets werden ab 2019 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei. Für Arbeitnehmer entfällt die Besteuerung des geldwerten Vorteils. Auch der Arbeitgeber muss für das von ihm bezahlte Ticket keine Steuer an das Finanzamt mehr zahlen.
Orangefarbene HU-Plakette
2019 müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette zur Hauptuntersuchung. Wird die HU bis zu zwei Monate überzogen, ist eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro zu zahlen, zwischen zwei und vier Monaten sind 25 Euro fällig. Wer mehr als acht Monate den HU-Termin überzieht und ohne neue Plakette fährt, dem droht neben einer 60–Euro-Buße auch ein Punkt in Flensburg.
Höhere Mautsätze für Lkw
Die zu zahlenden Mautsätze für Lastkraftwagen werden ab 1. Januar 2019 gestaffelt nach Schadstoffklassen, Gewicht und Achsen erhöht. Für EURO-5- und EURO-6-Fahrzeuge wird die Straßenbenutzungsabgabe prozentual am stärksten angehoben. Der Deutsche Bundestag hatte die neuen Sätze für die bemauteten Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland beschlossen. Schwerlast-Fahrzeuge mit Gasantrieb und reine Elektro-Lastkraftwagen sind von der Maut befreit.
Zulassung von Elektrorollern
Das Verkehrsministerium bereitet eine Verordnung zur Zulassung von Elektroscootern und ähnlichen Transportmitteln auf den deutschen Straßen vor. Im Entwurf einer „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ waren für den Einsatz solcher Fahrzeuge auf der Straße Blinker, Versicherungskennzeichen und weitere Ausrüstungen vorgesehen. Nach Kritik an den bürokratischen Vorgaben wird die Verordnung aktuell gerade überarbeitet. Die Neufassung ist für das Frühjahr 2019 angekündigt. Damit könnten Elektroscooter und andere Kleinstfahrzeuge mit E-Antrieb schon im nächsten Sommer in vielen Städten auf der Straße zu sehen sein. Namhafte Hersteller und Mobilitäts-Dienstleister haben bereits Sharing-Modelle zur kommerziellen Nutzung in Deutschland angekündigt.
Schutz vor Falschbetankung: EU-Kraftstoff-Kennzeichnung
Am 12. Oktober 2018 hatte die Europäische Kommission eine einheitliche EU-Kraftstoff-Kennzeichnung beschlossen. Um den jeweils benötigte Kraftstoffsorte leichter identifizieren zu können, müssen ab Jahresbeginn entsprechende Etiketten auf Zapfpistolen und in den Tankdeckeln von Neufahrzeugen angebracht sein. Das soll es dem Autofahrer leichter machen, den für sein Fahrzeug korrekten Kraftstoff zu wählen und Fehlbetankungen zu vermeiden. Zugleich verpflichtet die EU-Kommission die Hersteller die neuen Embleme in den Handbüchern ihrer Fahrzeuge abzudrucken. Über die gemeinsamen Etiketten soll in allen Mitgliedsländern eine leichtere Lesbarkeit für jeden erreicht werden. Derzeit existieren für ein und denselben Kraftstoff sehr unterschiedliche Bezeichnungen in den jeweiligen europäischen Sprachen.
Information der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-6102_de.htm
Der AvD wendet sich mit Nachdruck gegen die Umsetzung von Fahrverboten in deutschen Städten. Trotzdem werden für etliche Städte aufgrund von gerichtlichen Anordnungen derartige Sperrungen geprüft und vorbereitet. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass im Jahr 2019 Innenstadtbereiche einiger deutscher Städte von Fahrzeugen mit älteren Motoren nicht mehr befahren werden dürfen. Der AvD wird fortlaufend über tatsächlich eingeführte Fahrverbote informieren.
Der AvD fordert alle Amtsträger auf, sich endlich mit Vernunft und Augenmaß der Sorgen vieler hunderttausend Autofahrer anzunehmen und eine nachhaltige Lösung zu finden, die die Zufahrt in die Städte mit allen ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugen auch langfristig sichert. Die Bedürfnisse von Pendlern und dem Wirtschaftsverkehr werden momentan missachtet, um einen willkürlichen, aus der Luft gegriffenen Grenzwert einzuhalten, dem jeglicher Praxisbezug fehlt. Statt einschneidenden Beschränkungen der individuellen Mobilität zu planen, sollte die korrekte Positionierung der Messstationen überprüft werden und eine Revision des von zahlreichen Experten als fehlerhaft gebrandmarkten NO2-Grenzwerts auf den Weg gebracht werden.
Informationen aus europäischen Ländern
Paris:
In Paris wird die bereits existierende Umweltzone mit Plakettenpflicht „Crit’Air“ im Zentrum ab Juli 2019 auch auf den Großraum Paris ausgedehnt. Die Beschränkungen gelten Mo-Fr 8-20 Uhr. Nicht einfahren dürfen Benzinfahrzeuge, die die Abgasnormen EURO 0 und EURO 1 sowie Dieselfahrzeuge, die lediglich EURO 0, EURO 1 und EURO 2 entsprechen. Temporäre Umweltzonen in anderen französischen Städten oder regionalen Gliederungen gelten nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Wetterlage sowie bei Smogalarm.
Brüssel:
Die in der Stadt Brüssel ganzjährig und rund um die Uhr eingerichtete Umweltzone umfasst das vollständige Gebiet der Hauptstadt-Region mit allen 19 Gemeinden mit Ausnahme der Ringstraße R0. Beachtet werden müssen die Beschränkungen von Fahrern, die mit PKW, Vans oder Transportern bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in die Stadt wollen.
Die bisher Dieselfahrzeuge mit EURO-1-Norm oder älter betreffenden Einfahrtsverbote werden ab 2019 auf Dieselfahrzeuge mit EURO-2-Norm und Benziner mit EURO-1-Norm und älter ausgedehnt. Fahrzeuge mit bivalentem Gasantrieb werden wie Benzinfahrzeuge behandelt. Elektro- und Wasserstoff-Kraftfahrzeuge sind von dem Verbot ausgenommen.
Ab 2020 müssen Dieselfahrzeuge mit EURO-3-Motor und ab 2022 Dieselfahrzeuge mit EURO-4-Motor draußen bleiben.
Ab 2025 sind Dieselfahrzeuge mit Motoren der EURO-5-, -5a- und -5b-Norm sowie Benzinfahrzeuge mit EURO-2-Motor ausgeschlossen.
Formentera:
Um die ständig wachsende Anzahl von mitgebrachten Urlauberfahrzeugen zu begrenzen, regelt ab Sommer 2019 ein balearisches Gesetz die Einreise mit dem Auto nach Formentera. Begründet werden die Einschränkungen mit der ökologischen Nachhaltigkeit. Neben der Einfuhr von Privatfahrzeugen unterliegen dann auch die Flotten von Mietwagenfirmen einer Begrenzung.
AvD – MOBILITY & MORE!
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
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