Migrationspakt: Auch die öffentliche Meinung wird gelenkt

Mit dem „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ haben die Vereinten Nationen erstmals Grundsätze für den Umgang mit Flüchtlingen festgelegt. WESER-KURIER-Redakteur Joerg Helge Wagner sprach darüber mit dem Migrations- und Integrationsforscher Stefan Luft vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen.

Frage: Erhöht sich der Zuwanderungsdruck auf Deutschland automatisch, wenn die Bundesregierung den „Globalen Pakt für Migration“ im Dezember unterzeichnet?

Stefan Luft: Nein. Das ist kein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, aber er ist ausdrücklich politisch verbindlich. Das heißt, die eindeutigen Bekenntnisse zu mehr Migration, zur ­Förderung von Migration werden ihre Folgen haben.

Wo denn?

Etwa bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, aber auch bei internationalen Fragen. Wenn es um die Verteilung von Flüchtlingen geht, wird dieser Pakt sicher den politischen Druck stark erhöhen.

Aber es kann sich doch kein Migrant auf diesen Pakt berufen, wenn er Rechte in Deutschland einklagen will.

Es sind keine individuellen Rechte ableitbar aus diesem Pakt. Aber er enthält doch starke Selbstverpflichtungen. Im Kern geht es um die Rahmenerzählung und die Bewertung von Migration. Da folgt der Pakt der liberalen Interpretation, wonach Migration grundsätzlich ein Gewinn für alle sei: für die Herkunftsstaaten, die Zielstaaten und die Migranten. Wer diese Interpretation nicht teilt, sitzt demnach irreführenden Informationen auf.

Was folgt für Sie daraus?

Der Staat will die Bürger verpflichten, ein politisches Phänomen wie die Migration in einer bestimmten Art und Weise zu bewerten. Das ist mit der Meinungsfreiheit schwer vereinbar und wird scheitern, weil die Zweifel an dieser Logik immer größer werden. Die Konflikte, die Migration in ganz Europa und weltweit auslöst, sind ja nicht zu übersehen.

Sie meinen, der Pakt beinhaltet also eine Art Erziehungsauftrag der unterzeichnenden ­Regierungen gegenüber ihrer jeweiligen Bevölkerung?

Es heißt an mehreren Stellen, dass Medien gefördert werden sollen, um angemessene Informationen zur Migration zu verbreiten. Gegen Medien, die das nicht tun, verpflichten sich die Staaten, Sanktionen zu verhängen. Das ist natürlich bei Straftaten wie Volksverhetzung legitim und nachvollziehbar.

Aber dazu braucht man in Deutschland keinen UN-Pakt.

Genau. Deshalb habe ich den Eindruck, dass hier auch das Tor zur Lenkung der öffentlichen Meinung geöffnet wird.

Alle Parteien im Bundestag – bis auf die AfD – versprechen sich eher eine Entlastung Deutschlands, wenn die Standards für Migranten in anderen Ländern angehoben werden. Dann blieben die nämlich gleich dort. Ist das realistisch?

Dem ist entgegenzuhalten, dass der Pakt sich an mehreren Stellen ausdrücklich zur Förderung von Migration bekennt. So heißt es: „Wir verpflichten uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten.“ Nun muss man unterscheiden zwischen regulärer Migration, etwa Arbeitsmigration, und Fluchtmigration. Wobei diese Unterscheidung auch nicht so eindeutig zu treffen ist. Es gibt eben soziale und wirtschaftliche Lagen, die Menschen durchaus zwingen können, eine Migrationsentscheidung zu treffen. Deshalb kann man sie aber noch nicht ausdrücklich als Fluchtmigranten bezeichnen.

Also braucht man weitere Kriterien?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung will die Migration in und aus Afrika steuern, indem man legale Wege öffnet und Fluchtgründe reduziert. Dieses Geben und Nehmen macht durchaus Sinn, hat aber auch einen Haken: Wenn man den Lebensstandard in diesen Ländern nur geringfügig erhöht, ist zunächst mit mehr Wanderung zu rechnen, weil erst einmal mehr Menschen in die Lage versetzt werden, ihre Wanderungsabsichten umzusetzen.

In dem UN-Pakt steht nun aber auch, dass Schleuserbanden grenzübergreifend stärker verfolgt und bestraft werden sollen. Das müsste doch selbst im Sinne jener Staaten sein, die nicht unterzeichnen wollen.

Es gibt einige Passagen, die durchaus zu begrüßen sind: die Verpflichtung von Staaten, Dokumente für Migranten auszustellen oder stärker zu kooperieren bei der Rückkehr von Staatsangehörigen. Natürlich auch die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Inwieweit sich das in konkreten Fällen als wirksam erweist, bleibt abzuwarten.

Ende 2017 befanden sich nach UN-Angaben 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht – so viele wie nie zuvor. Kann man dieses Problem denn überhaupt mit einzelstaatlichen Maßnahmen lösen?

Erstens: Der größte Teil, rund 40 Millionen Menschen, sind Binnenvertriebene, die innerhalb ihres Landes bleiben. Zweitens: Der größte Teil der internationalen Flüchtlinge bleibt in den angrenzenden Staaten. Durch den Syrienkrieg sind von allem kleine Staaten wie der Libanon oder Jordanien überproportional belastet. Auch die Türkei hat sehr große Gruppen von Flüchtlingen aufgenommen. Drittens: Weltweit betrachtet sind über 80 Prozent der Flüchtlinge in den ökonomisch und sozial schwächsten Staaten untergekommen. Wenn man das also global steuern will, muss man zuerst bei der Stabilisierung und Förderung der Erstaufnahmestaaten ansetzen.

Was bedeutet das konkret?

Man muss Infrastruktur schaffen, und zwar nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für die heimische Bevölkerung, damit keine Konkurrenzen entstehen. Es geht um Bildungseinrichtungen, Gewerbegebiete und Ähnliches mehr, die Perspektiven schaffen, jenseits von Verarmung in den großen Lagern. Das ist auch deshalb naheliegend, weil die meisten ja irgendwann wieder zurückwollen in ihre Heimat.

Im vorigen Jahr stritt unsere Regierung heftig über eine Obergrenze für Zuwanderer, doch dann kamen viel weniger als erwartet. Ist das eine Trendwende?

Es gibt genügend Krisenherde, die jederzeit zu größeren Migrationsbewegungen in unsere Richtung führen können: etwa der Konflikt in der Ost-Ukraine, der Kampf in der Türkei gegen die Kurden. Die Zahl der Asylanträge aus der Türkei hat ja ohnehin schon zugenommen wegen der Verfolgung missliebiger Personen durch die Regierung Erdogan. Und dann gibt es auch noch den Krieg im Jemen. Das alles kann den Migrationsdruck auf die EU wieder erhöhen.

Und wie sollte die EU darauf reagieren?

Sie muss sich zunächst darüber klar werden, dass der Versuch, verpflichtende Quoten für die Mitgliedsstaaten einzuführen, gescheitert ist. Es hat keinen Sinn, sich da zu verkämpfen. Niemand wird sich verpflichten, einen bestimmten Anteil in sein Land zu lassen, weil man die Bezugsgröße gar nicht abschätzen kann. Wenn der die Millionengrenze überschreitet, werden das viele Regierungen nicht zulassen.

Also?

Also muss sich die EU überlegen, ob sie das Asylverfahren europäisiert. Dann gewähren nicht mehr die einzelnen Mitgliedstaaten Asyl, sondern die Union als Ganze. Die Verfahren sollten dann an den Außengrenzen durchgeführt werden. Dort würde festgestellt, wer ein vorläufiges Bleiberecht bekommt und wer nicht. Letztere werden dann auch unmittelbar zurückgeführt. Nur so kann verhindert werden, dass der allergrößte Teil, der kein Bleiberecht hat, doch letztlich bleibt.

Aber diejenigen, die bleiben dürfen, muss man verteilen innerhalb der EU. Dann müsste man ja doch Ungarns Regierungschef  Orban ein gewisses Kontingent zumuten, oder?

Es gäbe zunächst einmal keine nationalen Sonderrechte mehr, die über EU-Recht hinausgehen und ein Bleiberecht ermöglichen. Die zuständige Institution wäre das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO. Realpolitisch gesehen wird sich die Verteilung nach Quoten nur auf eine Koalition der Willigen beschränken.

Man kommt also unsolidarischen Staaten entgegen, ohne eine Gegenleistung zu fordern?

Man muss von ihnen Ausgleichsleistungen verlangen. Die EU-Kommission hat 250 000 Euro vorgeschlagen für jeden Flüchtling, den sie nehmen müssten, aber nicht nehmen. Oder sie müssten sich überproportional am Schutz der EU-Außengrenzen beteiligen oder an den eben geschilderten Maßnahmen in den Erstaufnahmestaaten.

Jenseits der Kriegsflüchtlinge: Braucht Deutschland nicht ein gewisses Maß an Zuwanderung, um als alternde Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft stabil zu bleiben?

Es gibt einzelne Berufe und Branchen, bei denen personelle Engpässe bestehen. Dafür ist ein Einwanderungsgesetz für Fachkräfte in der Debatte. Die Unternehmen können zudem bereits heute in allen anderen EU-Staaten Arbeitskräfte rekrutieren. Beim UN-Pakt teile ich auch die linke Kritik, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und Interessen an keiner Stelle erwähnt werden.

Wie meinen Sie das?

Die Bundesbank hat vor Kurzem festgestellt, dass bereits die starke EU-Binnenmigration nach Deutschland sich eindeutig lohndämpfend ausgewirkt hat. Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften hat also nicht zu einem stärkeren Lohnanstieg geführt. Die Arbeitgeber haben grundsätzlich ein Interesse an einem möglichst unbegrenzten Arbeitskräfte-Reservoir. Das erspart ihnen, bessere Arbeitsbedingungen zu bieten oder höhere Löhne und Gehälter zu zahlen. Deshalb sollte sich die Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten auf Hochqualifizierte beschränken.

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagt, der Lagerarbeiter fehle hier genauso wie der Informatiker – und im kommenden Jahr entstünden hier rund eine halbe Million neuer Jobs.

Das sind politische Zahlen, die die Lage dramatisieren sollen. Die wurden auch schon im Jahr 2000 in die Welt gesetzt, als Bundeskanzler Gerhard Schröder die Greencard-Initiative startete. Da hieß es, es würden Zehntausende von IT-Fachleuten benötigt. Das erwies sich als nicht haltbar. Und bei den Geringqualifizierten haben wir in den meisten Regionen der Bundesrepublik doch ein sehr starkes Überangebot. Zudem gibt es in vielen EU-Staaten eine hohe Jugendarbeitslosigkeit. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum nun auch noch pauschal die Arbeitsmigration aus Drittstaaten gefördert werden soll.

Stefan Luft ist Privatdozent am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.
Neckarstr. 13
53757 Sankt Augustin
Telefon: +49 (160) 95791098
http://www.i-daf.org

Ansprechpartner:
Jürgen Liminski
Geschäftsführer
E-Mail: juergen@liminski.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.