„Eine solche Widerspruchslösung ist nur schwer mit unseren Vorstellungen von der Würde der Person zu vereinbaren“, so der ZdK- Präsident vor dem Hauptausschuss des ZdK in Bamberg. „Das Ziel, die Organspendebereitschaft und so auch die Zahl der tatsächlichen Organspenden zu erhöhen, ist ehrenwert und unstrittig. Es kann aber nach meiner Überzeugung keine moralische oder rechtliche Pflicht zur Organspende geben. Ebenso wenig gibt es einen Rechtsanspruch auf Erhalt eines fremden Organs. Eine Organentnahme ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen ist in meinen Augen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff, der letzten Endes auf eine Verzweckung und Verfügbarmachung des menschlichen Körpers hinausläuft.“
Darüber hinaus begrüßte Sternberg den bereits vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Organspendegesetz. „Es ist der richtige Weg, die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Krankenhäusern zu verbessern, damit mehr Organspenden und -transplantationen möglich werden.“
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.
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