Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit

Die uniVersa hat ihre Wohngebäudeversicherung verbessert. In der Exklusivdeckung verzichtet sie jetzt bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, bisher war dies auf 50.000 Euro begrenzt. In den Tarifvarianten Komfort und Kompakt wurde die Entschädigungsgrenze bei grob fahrlässig verursachten Schäden von 3.000 auf 50.000 Euro erhöht. Der verbesserte Schutz gilt seit September sowohl für das Neugeschäft als auch für bestehende Verträge. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz sind Versicherer grundsätzlich berechtigt, die Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden, beispielsweise einer unbeaufsichtigt brennen gelassenen Kerze, entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auf der sicheren Seite ist, wer bei der Wohngebäude- und Hausratversicherung darauf achtet, dass auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zur Versicherungssumme verzichtet wird. Bei der uniVersa ist dies in der jeweiligen Exklusivdeckung gleich zweimal der Fall.

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Über uniVersa Versicherungen

Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.

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