Der digitale Supermarkt wird von Händlern mit Unterstützung von Wirecard (ISIN: DE0007472060) und T-Systems voran getrieben. Start kann hierbei z.B. die bereits bekannte Einkaufsliste sein, welche schon zu Hause vom Konsumenten festgelegt wird. Nur das im Supermarkt nicht die Liste manuell aufgerufen wird und die Gänge nach wie vor nach "Schnitzeljagdmanier" abgesucht werden müssen. Das Zauberwort heißt ‚interaktiv’. Im Geschäft wird das Smartphone mit einem Einkaufswagen verbunden und dient so quasi als Navigationsgerät, denn der Kunde wird entsprechend der Einkaufsliste durch den Supermarkt geleitet. Auf einem eigenen Monitor wird angezeigt, welche Produkte bereits im Einkaufswagen liegen und diese werden individuellen Informationen und Angeboten angereichert. Die Route wird an bestimmten Punkten durch Sensoren im Geschäft erfasst. Die gewünschten Produkte werden vom Kunden per App eingescannt und der Einkauf wird über ‚One-Click’ bezahlt.
Von den Vorteilen des digitalen Supermarkt profitieren Kunden wie Händler gleichermaßen. Durch die App, inklusive ihrer digitalen Einkaufsliste, können Kunden sich schnell mit dem Einkaufswagen verbinden und vor allem beim Bezahlen Zeit sparen. Auf Händlerseite werden durch die erfassten Daten die tatsächlichen Wege und Präferenzen der Kunden bekannt. Diese liefern wertvolle Hinweise bei der Platzierung der Produkte.
Bereits seit April 2016 unterstützen Wirecard und T-Systems den Einzelhandel bei der Digitalisierung. Ein neuer Prototyp des vernetzten Einkaufswagens nutzt jetzt ‚IoT’-Technologie (‚Internet of Things’) mit KI-Algorithmen (‚künstliche Intelligenz’) und zeigt, wie eine komplett digitale Lösung das Einkaufsverhalten im Geschäft beeinflusst. So können die proprietären Kassensysteme ersetzt werden.
„Die stationäre Einzelhandelsbranche muss sich stark verändern, nur so kann sie mit dem rasanten Wachstum des Online-Handels Schritt halten. Es ist echter Innovationsgeist gefragt. Dies beginnt mit dem Vernetzen der Kanäle und reicht bis hin zum personalisierten Einkauf vor Ort ohne lange Warteschlangen. Neue digitale Ansätze in Kombination mit starken Partnern stärken den Einzelhandel nachhaltig im Wettbewerb. Wir freuen uns somit, Einzelhändlern mit Wirecard das Konzept zur Digitalisierung des Supermarktes näherzubringen“, verdeutlichte Dirk Rumler, Vice Präsident Retail bei T-Systems. Alexander Hahn, VP POS Retail Solutions bei Wirecard, ergänzt: „Wir gehen davon aus, dass in fünf Jahren der Großteil der Einzelhändler einen sogenannten ‚Seamless Checkout’ unter anderem über Apps anbieten wird. Erfolgreiche Einzelhändler konzentrieren sich bereits heute vor allem auf die Perfektionierung des Erlebnisses vor Ort und weniger auf die tatsächliche Abwicklung eines Handelsgeschäfts. Zahlungsprozesse geraten so immer mehr in den Hintergrund, und vollintegrierte digitale Lösungen sind der Weg der Zukunft.“ Mit der digitalen Einkaufs-Lösung würden T-Systems und Wirecard verdeutlichen, wie Einzelhändler jetzt proaktiv auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen können.
Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den "Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte "third parties") bezahlt. Zu den "third parties" zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten "third parties" mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann.
Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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