Fußball-WM: Das darf man mit dem Auto

Autokorsos, große Fahnen über der Motorhaube, jubelnde Fans im Auto, die durchs Sonnendach winken: Zur Fußball-Weltmeisterschaft werden viele Fans mit dem Auto ihre Freude zum Ausdruck bringen. Doch was ist da eigentlich erlaubt? Die Zeitschrift auto motor und sport hat die größten Irrtümer aufgeschrieben.

Autokorsos sind erlaubt: Das sind sie nicht. Der §29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert für Veranstaltungen, die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, eine Genehmigung der Behörden. „Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch“, heißt es dazu konkret in der StVO.  Dass wir trotzdem Siege mit Autokorsos zelebrieren dürfen, verdanken wir der Toleranz der Polizei. 

Hupkonzerte sind erlaubt: Auch das Hupen ist nach §16 der StVO innerhalb geschlossener Ortschaften nur im Fall einer Gefährdung erlaubt. Noch nicht mal Weckhupen an der Ampel ist streng genommen zulässig. Aber auch beim Hupkonzert nach einem Fußballspiel oder während eines Hochzeitkorsos ist die Polizei gnädig. 

Das Auto darf ich mit Leuten vollpacken: Im Auto dürfen nur so viele Fans mitfahren wie es Gurte gibt. Der Transport von Fans auf dem Schoß oder gar im offenen Kofferraum ist nicht erlaubt und kann auch die Polizei auf den Plan rufen. Zudem müssen alle Mitfahrer angeschnallt sein. Auch beim Jubeln.

Der Fahrer muss nüchtern sein: Auch das ist ein Irrtum. Für Fahrer über 21 Jahre ist Alkoholgenuss am Steuer erlaubt. Der Blutalkoholwert muss aber unter 0,5 Promille liegen. Wer in einen Unfall verwickelt ist oder durch gefährliche Fahrweise auffällt, ist schon ab 0,3 Promille dran.

Flaggen sind erlaubt: Eine Fahne darf die Sicht des Fahrers nach §23 nicht beeinträchtigen. Eine Fahne quer über die Frontscheibe ist also verboten, gleiches gilt für Fahnen, die die Seitenscheiben verdecken. Eine Fahne quer über die Heckscheibe ist dann erlaubt, wenn das Auto zwei Rückspiegel hat.

Fahnen schwenken ist in Ordnung: Wenn die Antwort so einfach wäre. Eine Fahne ist nach §22 der StVO eine „Ladung“. Wer seine Fahne also mehr als einen Meter weit aus dem Kofferraum streckt, muss eine rote Gefahrenflagge an die Flagge heften. Dabei darf die Doppelfahnen-Konstruktion aber nicht mehr als drei Meter nach hinten rausragen. Nach vorne darf gar nichts überstehen. Allerdings ist fraglich, ob die Polizei während eines Autokorsos je schwenkende Fahnen vermessen und auf rote Warnflaggen an einer Deutschlandfahne bestanden hat. 

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