Treasury Metals erreicht wichtigen Meilenstein im Genehmigungsprozess und stellt Update zur PFS bereit

Treasury Metals Inc. (TSX: TML) („Treasury“ oder das „Unternehmen“ – https://www.youtube.com/watch?v=XxDAi5JFA1Q&index=2&list=PLBpDlKjdv3yry8w88yLZze1HW6r33zYSb&t=2s) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen im Rahmen des Minengenehmigungsverfahrens zusammen mit einer überarbeiteten Umweltverträglichkeitserklärung (Environmental Impact Statement, „EIS“) formell Antworten auf die Informationsersuchen an die Canadian Environmental Assessment Agency („CEAA“) übermittelt hat. Das Unternehmen freut sich, zu berichten, dass die CEAA am 11. Mai 2018 bestätigte, dass die EIS die Anforderungen an die Vollständigkeit erfüllt, sodass nun die technische Prüfung der Unterlagen eingeleitet werden kann. Diese Abnahme bedeutet, dass die EIS jetzt offiziell von der CEAA geprüft wird und das Goldprojekt Goliath nun den gesetzlich festgelegten Zeitrahmen für den Abschluss der Bundesumweltverträglichkeitsprüfungen beginnt, wobei noch etwa 34 Wochen Zeit für die Prüfung durch die Regierung verbleiben. 

„Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der CEAA und allen Gemeinden in der Region Dryden auf dem Weg zu einem erfolgreichen Abschluss des staatlichen Umweltprüfungsprozesses für das Goldprojekt Goliath“, sagte Chris Stewart, President und Chief Executive Officer von Treasury. „Die heutige Ankündigung ist ein wichtiger Schritt im fortschreitenden Minengenehmigungsverfahren. Die Projektverbesserungen auf Grundlage des CEAA-Prozesses wurden in die EIS integriert. Wir schätzen den Einsatz, das Engagement und die Unterstützung der CEAA, unserer Berater und unseres internen technischen Teams bei der Weiterentwicklung des Projekts in Richtung einer Produktionsentscheidung.“

Die überarbeitete EIS enthielt Änderungen in Bezug auf den Lageplan des Standortes und die Wasserbewirtschaftung und berücksichtigte Rückmeldungen der CEAA sowie der lokalen und indigenen Gemeinden. Darüber hinaus beinhaltet sie alle überarbeiteten technischen Informationen und Kommentare, die in den Antworten auf die Informationsersuchen während des Einbeziehungs- und Konsultationszeitraums enthalten sind. Die lokalen und indigenen Gemeinden werden auch während der technischen Prüfungsphase weiter mit einbezogen.

Aktueller Stand der PFS

Die vorläufige Machbarkeitsstudie (Prefeasibility Study, „PFS“) liegt weiter im Zeitplan und wird voraussichtlich im Juli 2018 abgeschlossen. Sedgman überwacht sämtliche Vorbereitungen für die PFS. Die PFS wird eine neue Mineralressourcen-/Reservenschätzung (ohne die Bohrungen aus 2018), einen überarbeiteten Minenplan für den Tief- und den Tagebaubetrieb sowie aktualisierte Kosten- und Ertragsparameter auf Grundlage dieser neuen Inputs enthalten. Im Rahmen der ersten Arbeiten an der PFS wurden mehrere Vergleichsstudien analysiert, die sich auf die Ermittlung der optimalen Förderleistung für den Tiefbau- und Tagebaubetrieb, die Bewertung des Einsatzes neuer, branchenführender Bergbautechnologien wie batteriebetriebener mobiler Ausrüstungen und Absetzanlagen, die derzeit in neueren Betrieben im Norden Ontarios eingesetzt werden, und aktualisierte Planungsarbeiten konzentrierten.

„Während meiner Tätigkeit bei Kirkland Lake Gold lernte ich die Vorteile der Batterietechnologie kennen und glaube, dass sie die Zukunft des Tage- und Tiefbaus in Ontario ist. Neben den gesundheitlichen Vorteilen für die Mitarbeiter von Treasury erwarten wir auch eine Verringerung unserer CO2-Emissionen von mehr als 5.000 Tonnen/Jahr im Tiefbaubetrieb bei Goliath durch eine deutliche Senkung des Dieselkraftstoffbedarfs. Auf Grundlage der Vergleichsstudien sind die wirtschaftlichen Vorteile von batteriebetriebenen Untertagegeräten auch mittel- bis langfristig gesehen durchaus überzeugend. Der geringere Lüftungsbedarf wirkt sich auf die Luftheizungsleistung aus, die im Nordwesten von Ontario im Januar erhebliche Kosten für einen Bergbaubetrieb darstellen kann“, so Stewart. „Es macht Sinn, dass Treasury jede Gelegenheit nutzt, um einen möglichst sicheren, umweltfreundlichen und effizienten Bergbaubetrieb zu errichten.“

Das Unternehmen betreibt derzeit zwei Bohrgeräte bei Goliath. Ein Gerät befindet sich im Zielgebiet Eastern Ressource in der Nähe der geplanten Tagebaugrube und das zweite Gerät setzt die Untersuchung der Explorationsziele der Hauptzone im Bereich des zentralen Ausläufers fort.

Weitere Informationen über das Goldprojekt Goliath finden Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.treasurymetals.com.

Über Treasury Metals Inc.:

Treasury Metals ist ein börsennotiertes Unternehmen, das sich auf die Exploration und Erschließung von Goldprojekten in Kanada spezialisiert hat und dessen Aktien an der Toronto Stock Exchange („TSX“) unter dem Kürzel „TML“ und im OTCQX® Best Market unter dem Kürzel TSRMF gehandelt werden. Das Goldprojekt Goliath im Nordwesten der Provinz Ontario, an dem Treasury Metals Inc. sämtliche Beteiligungsrechte besitzt, ist auf bestem Weg, einer der nächsten Goldproduktionsbetriebe Kanadas zu werden. Nachdem bereits eine erstklassige Infrastruktur vorhanden ist und sich die Goldmineralisierung bis an die Oberfläche ausdehnt, will Treasury Metals im Rahmen der ersten Erschließungsphase einen Tagebaubetrieb zur Förderung von Erz für die Beschickung einer Verarbeitungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 2.500 Tonnen pro Tag errichten. In einer späteren Phase des Bergbaubetriebs soll dann der Abbau unter Tage erfolgen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemeldung enthält gewisse Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten. Sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen – mit Ausnahme von historischen Fakten -, die sich auf die vom Unternehmen erwarteten Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, gelten als zukunftsgerichtete Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen können sich erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen unterscheiden. Treasury Metals hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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