„Damit wollen wir Verbände, Vereine, Kommunen, Genossenschaften und viele andere Ak-teure auf die Fördermöglichkeiten im Bundesprogramm aufmerksam machen und ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Antragsstellung erleichtern. Denn wir suchen fortlaufend neue interessante Projektideen“, sagt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. „Seit 2011 konnten bislang 65 Projekte mit 169 Teilprojekten für den Schutz und die Erhaltung der Arten und Ökosysteme umgesetzt werden. Vorhaben zur Gelbbauchunke, zu Wildkatze, Rotmilan, Arnika und dem Breitblättrigen Knabenkraut zeigen, dass sich der Bestand gefährdeter Arten, deren ursprüngliche Lebensräume durch menschliche Aktivitäten zerstört wurden, positiv entwickeln kann, wenn wir geeignete Aktivitäten zur Bestandsstützung und -stärkung bieten.“
Im Förderschwerpunkt Verantwortungsarten wurde die bislang auf 25 Tier- und 15 Pflanzenarten beschränkte Liste der Tier- und Pflanzenarten zudem auf Arten aller drei Kategorien erhöhter Verantwortlichkeit ausgeweitet. Waren bis 2017 lediglich Projekte zum Schutz von 40 Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands förderungsfähig, so können jetzt Projektmittel für den Schutz von mehr als 470 Arten beantragt werden.
Die Filme zum Bundesprogramm sind online unter https://biologischevielfalt.bfn.de/… zu sehen.
Direktlinks:
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt: https://youtu.be/mgz8LSOFTZw
Das Antragsverfahren kurz erklärt: https://youtu.be/r7LxcBHPwus
Das Bundesprogramm kurz und knapp (ohne Projektbeispiele): https://youtu.be/sbCDpqI5iwk
Hintergrund
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Informationen und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Seit dem Start des Förderprogramms hat das BMU dafür bis Januar 2018 insgesamt 95 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Finanzmittel für das Programm wurden stetig erhöht. Hinzu kommen ca. 25 Mio. Euro Dritt- und Eigenmittel der Projektnehmer und weiterer Förderer.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm: https://biologischevielfalt.bfn.de/…
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