Europäisches Einheitspatent: Warten auf das Verfassungsgericht

Das Europäische Einheitspatent soll Anmeldeverfahren vereinfachen. Finanziell wird es nicht für jeden Antragsteller günstiger, und eine Verfassungsbeschwerde blockiert die Umsetzung.

Dass ein europäisches Einheitspatent kommt, das ist relativ sicher. Nur wann, weiß niemand so genau. Es gibt Widerstand aus einzelnen Ländern, auch aus Deutschland. Hier liegt seit 2017 eine Verfassungsbeschwerde vor. Dennoch hält es der auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Nürnberger Ecovis-Rechtsanwalt Dr. Daniel Kabey für möglich, dass Karlsruhe noch 2018 über das europäische Einheitspatent entscheidet. Doch: „Es könnte auch länger dauern“, meint er. Wer ein Patent anmelden will, der muss sich vorerst weiter an die nationalen Patentämter wenden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven, insbesondere wenn sich der Schutzbereich eines Patents auf mehrere Länder innerhalb der EU erstrecken soll. Das Thema betrifft Deutschland besonders. Denn Deutschland ist Erfinderland. Hier werden mit 25.490 Patenten europaweit die meisten Patente angemeldet. Gerade für die vielen Mittelständler, die häufig Weltmarktführer in Nischen sind, ist der Patentschutz extrem wichtig.

Grundsätzlich ist das Einheitspatent eine gute Sache. „Ähnlich wie schon im Markenrecht können sich Antragsteller mit einem Antrag ihre Patentrechte bis auf wenige Ausnahmen in allen EU-Ländern sichern lassen“, sagt Kabey. Heute muss man das in jedem Land einzeln tun oder man wählt eine Bündellösung für mehrere Länder. Das ist teuer und aufwendig. Doch es ist nicht in jedem Fall klar, ob ein Einheitspatent wirklich günstiger ist.

Kabey geht von einer „starken Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens“ aus. Die kumulierten Kosten für Anmeldung und Aufrechterhaltung über die gesamte Schutzdauer pro Patent schätzt er auf etwa 40.000 bis 45.000 Euro. Für manche werde es günstiger, für manche teurer. „Nicht jeder braucht einen Patentschutz für die gesamte EU“, fügt Kabey hinzu. Ein Bündelpatent für drei oder vier Länder könnte auch künftig für viele Antragsteller attraktiver sein, meint etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Denn die anzumeldenden Patentansprüche müssen in die Amtssprachen der EU übersetzt werden. „Das ist bei nicht-maschineller Übersetzung kaum wirtschaftlich“, urteilt Kabey: „Andererseits sind automatisierte Übersetzungs-Softwaretools oftmals nicht genau genug. Hier ist eine Lösung wünschenswert, die einerseits kosteneffizient ist, andererseits aber auch den gewöhnlichen Qualitätsstandards entspricht.“

Einstweilen ist also offen, wann das Einheitspatent kommt. Doch wie schon bisher rät Kabey seinen Mandanten auch künftig, auf jeden Fall vor Initiierung einer Patentanmeldung, einen fachkundigen Patentanwalt hinzuzuziehen. Nur dieser habe die nötige technische Expertise und wisse, wo rauf es gerade auch bei der relevanten Recherche nach der Neuheit und beim Stand der Technik ankommt.

Dr. Daniel Kabey, Rechtsanwalt bei Ecovis in Nürnberg

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