Haftungsfragen nur schwer zu beantworten
Grundsätzlich sind die Verursacher dazu verpflichtet, die Straßen von Dreck und Schmutz zu befreien. In den seltensten Fällen geschieht das unverzüglich. Und doch ist die Haftungsfrage im Schadensfall nur sehr schwer zu beantworten. Schließlich darf laut Straßenverkehrsordnung nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug sicher zum Stehen gebracht werden kann. Rutscht ein Pkw auf verschmutzter Fahrbahn beispielsweise, ist die Frage nach der angemessenen Geschwindigkeit vorprogrammiert. „Bei Lackschäden ist es auch schwer, Schadensersatz zu erhalten“, so Mißbach. „Schließlich ist es nicht am Schmutz ersichtlich, wer den Unfall verursacht hat.“
Landwirtschaftliche Fahrzeuge langsam unterwegs
Doch nicht nur Schmutz auf der Fahrbahn, sondern auch die Fahrzeuge, die ihn produzieren, können zum plötzlichen Verkehrshindernis werden. Besonders wenn die Beleuchtung durch den Einsatz im Gelände verschmiert ist, sind die Fahrzeuge in den Abendstunden und der Dämmerung erst spät zu erkennen und häufig langsam unterwegs. Auch bei guter Sicht ist Vorsicht geboten. Beim Überholen sollten mögliche Überbreite und abspritzender Dreck immer mit einkalkuliert werden.
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