Eier futsch – Wer haftet?

Da stand dem Landwirt verständlicherweise das Entsetzen ins Gesicht geschrieben: 20.000 freilaufende Legehennen in verzweifelter Panik. Verursacher dieser geflügelten Massenhysterie war nach Auskunft des Bauern ein wegen fehlender Thermik und Unachtsamkeit zu tief fahrender Heißluftballon. Die geringe Höhe der Montgolfière nötigte dann auch den Luftsportler, seinen Gasbrenner mit voller Kraft laufen zu lassen, was ein lautes Fauchen und Zischen zur Folge hatte. Dieses Spektakel veranlasste das Federvieh, über die 21 Zugangslöcher im Hühnerstall Schutz zu suchen oder fliegend über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun die Flucht zu ergreifen. Nach Angaben des Landwirts hatte sich die Legeleistung der Hühner etwa zehn Tage nach der aufregenden Episode um rund 40 Prozent der bisherigen Eierproduktion reduziert. Den Schaden, immerhin fast 26.000 Euro, wollte der Bauer dem Ballonfahrer anlasten und klagte auf Schadensersatz. Ohne Erfolg! ARAG Experten erläutern: Die Richter des Landgerichts Osnabrück stützten sich bei ihrem Urteil auf ein Sachverständigengutachten. Das besagte, dass die Bildung eines Hühnereis vom Follikelsprung bis zur Eiablage lediglich 23 Stunden dauert. Eine Legestörung müsste demnach bereits ein bis zwei Tage nach dem Zwischenfall auftreten, so der Gutachter. Die Legeleistungsminderung, die erst nach ca. zehn Tagen auftrat, sei also nicht auf den Vorfall mit dem Ballon zurückzuführen (LG Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

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