Das Auto muss warten – jetzt hat das Dach Vorfahrt

Kaum ist die letzte Schneeflocke weggeschmolzen, werden Autofahrer ganz fleißig: Die Winterreifen werden eingelagert, die Scheibenwaschanlage auf Sommer „umgestellt“ und auch das letzte Salzkorn vom Metalliclack weggeputzt.

Im Gegensatz zum Auto, das trotz aller Pflege täglich an Wert verliert, wird dem Dach der Immobilie (die permanent im Wert steigt), wenig Beachtung geschenkt. Dabei ist es gerade nach dem Winter höchste Zeit, das Dach von einem Dachdecker-Fachbetrieb unter die Lupe nehmen zu lassen. Denn ein solcher DachCheck kann kleine Mängel offenbaren, bevor der nächste Frühlingssturm daraus einen kapitalen Dachschaden macht.

So dokumentieren die Schadensbilder nach Unwettern regelmäßig, dass viele Dachschäden durchaus vermeidbar gewesen wären, wenn im Vorfeld eine regelmäßige Dachüberprüfung stattgefunden hätte. Die gehört übrigens gemäß den Versicherungsbedingungen von Gebäudeversicherern zu den Obliegenheitspflichten von Hausbesitzern und Hausverwaltungen. Versicherungsnehmer sind nämlich angehalten, das Schadensrisiko und den Schadensumfang so gering wie möglich zu halten. Die Dachdecker-Landesinnung Berlin weist darauf hin, dass Versicherungen daher vor einer Schadensregulierung immer häufiger den Nachweis einer regelmäßigen Dachüberprüfung verlangen.

Zu den häufigsten Detailmängeln gehören schadhafte Schneefangsysteme, soweit solche „Schneefänger“ in der regionalen Bauordnung vorgeschrieben sind. Auch fehlende Windsogsicherungen der Dacheindeckungselemente können ursächlich für folgenschwere Totalschäden am Dach sein. Ebenso können Ablagerungen rund um Dachfenster- und Kamineinfassungen oder in Dachrinne und Fallrohr Feuchtigkeit ins Dachinnere eindringen lassen. Bleibt dies lange unbemerkt, drohen hier enorme Folgeschäden, die bis zur kompletten Sanierung der Wärmedämmung reichen können. Auch Solarmodule sollten von einem Dachdecker-Fachbetrieb gründlich inspiziert werden.

„Jeder DachCheck kostet weniger als ein vermeidbarer Dachschaden oder ein Rechtsstreit mit dem Gebäudeversicherer über die Schadensregulierung“, so der Tipp der Berliner Dach-Experten.

Auf einen DachCheck, der von unbekannten Handwerkern an der Haustüre angeboten wird, sollte sich allerdings kein Hausbesitzer spontan einlassen. Gerade nach dem Winter wittern hier manche dubiosen Handwerkerkolonnen die Chance, verunsicherten Hausbesitzern am besten gleich eine komplette und oft unnötige und überteuerte Neueindeckung aufzudrängen.

Daher lohnt sich vor der Entscheidung für einen DachCheck die Nachfrage bei der Dachdecker-Landesinnung Berlin oder der Klick ins Internet unter www.dachdeckerinnung.berlin ->Betriebe.

Über Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin

Die Dachdecker-Landesinnung Berlin repräsentiert als berufsständische Organisation rund 200 Dachdecker-Fachbetriebe in der Bundeshauptstadt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesinnung des Dachdeckerhandwerks Berlin
Nicolaistraße 5 + 7
12247 Berlin
Telefon: +49 (30) 77100-70
Telefax: +49 (30) 77170-86
https://www.dachdeckerinnung.berlin

Ansprechpartner:
Rüdiger F. Thaler
Geschäftsführung
Telefon: +49 (30) 7671580
Fax: +49 (30) 77170-86
E-Mail: thaler@dachdeckerinnung.berlin
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
Telefon: +49 (8165) 939754
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel