Bildungsurlaub für Fernstudierende im ZFH-Verbund

Fernstudierende im ZFH-Verbund mit einem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen können jetzt für ihre Weiterbildung eine „Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung“ beantragen. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, die sie für den Besuch von Präsenzveranstaltungen in Anspruch nehmen können. Diese Möglichkeit für ZFH-Fernstudierende ist neu: Die ZFH hat im letzten Jahr das Qualitätssiegel nach DIN EN ISO 9001:2015 erworben und damit eine Voraussetzung erfüllt, dass Fernstudierende im ZFH-Verbund jetzt auch für NRW eine Bildungsfreistellung erhalten können.

Die ZFH hatte dazu eine Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (nach § 10 ff des AWbG, NRW) beantragt und freut sich jetzt über den Anerkennungsbescheid. Bisher konnten Fernstudierende bereits für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Saarland und Berlin eine Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.

Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder auch Bildungszeit sind synonyme Begriffe – gemeint ist damit zusätzlicher bezahlter Urlaub, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Zweck einer Weiterbildung gewähren. Ob ein Anspruch besteht oder nicht, hängt von den gesetzlichen Regelungen des Bundeslandes ab, an dem sich der Arbeitsplatz befindet. Neben der Anerkennung der Bildungseinrichtung nach dem AWbG in NRW, müssen weitere Anforderungen an die Veranstaltungen erfüllt sein.

Für alle, die sich einen Überblick zur Bildungsfreistellung verschaffen und sich über die einzelnen Gesetzgebungen informieren möchte, steht bei der ZFH die Broschüre Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung bereit: www.zfh.de/förderung/. Hier finden Fernstudierende und Interessierte neben der Bildungsfreistellung einen umfassenden Überblick von staatlichen Förderungen des Bundes und der Länder über Finanzierungshilfen bis hin zu vielfältigen Informationen und praktischen Tipps.

Über zfh – Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

Die ZFH – Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland kooperiert sie seit 1998 mit den 13 Hochschulen der drei Länder und bildet mit ihnen gemeinsam den ZFH-Fernstudienverbund. Darüber hinaus kooperiert die ZFH mit weiteren Hochschulen aus Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Das erfahrene Team der ZFH fördert und unterstützt die Hochschulen bei der Entwicklung und Durchführung ihrer Fernstudienangebote. Mit einem Repertoire von über 70 berufsbegleitenden Fernstudienangeboten in betriebswirtschaftlichen, technischen und sozialwissenschaftlichen Fachrichtungen ist der ZFH-Fernstudienverbund bundesweit größter Anbieter von Fernstudiengängen an Hochschulen mit akkreditiertem Abschluss. Alle ZFH-Fernstudiengänge mit dem akademischen Ziel des Bachelor- oder Masterabschlusses sind von den Akkreditierungsagenturen AQAS, ZEvA, ACQUIN, AHPGS bzw. FIBAA zertifiziert und somit international anerkannt. Neben den Bachelor- und Masterstudiengängen besteht auch ein umfangreiches Angebot an Weiterbildungsmodulen mit Hochschulzertifikat. Derzeit sind über 6200 Fernstudierende an den Hochschulen des ZFH-Verbunds eingeschrieben.

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