Daten für Dritte tabu
Um diese Technik vor Missbrauch zu schützen, tritt im Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aufgrund dieser Grundverordnung müssen sich Verbraucher zukünftig keine Sorgen mehr machen, dass autonome Saugroboter private Daten wie etwa den Grundriss der Wohnung oder die Betriebszeiten des Geräts sammeln und an Dritte weitergeben. Ab dem 25. Mai 2018 verpflichtet die EU-DSGVO Hersteller smarter Haushaltstechnologie zur Einhaltung der neuen Datenschutz-Richtlinien. „Die neuen Datenschutzregeln sind ein wichtiger, längst überfälliger Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in diese Produkte zu stärken“, sagt Krakau.
Rückgabegarantie beachten
Noch ist der Gebrauch autonomer Haushaltsgeräte nicht alltäglich. Der Experte empfiehlt: „Verbraucher sollten beim Kauf auf eine einfache Bedienbarkeit achten. Auch die Sicherheit der Geräte muss mit entsprechenden Prüfzeichen wie beispielsweise dem GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ausgewiesen sein.“ Bei Saug- und Putzrobotern kommt es auf die Gegebenheiten in den eigenen vier Wänden an. Saugroboter müssen möglichst störungsfrei durch den Raum fahren können. Dicke Teppiche stellen dabei oft ein Hindernis dar. Ideal sind dagegen Parkett oder Laminat. Praktisch kann zudem eine Vernetzung der Geräte mit dem Smartphone sein, wodurch eine Bedienung aus der Ferne möglich wird. Wer sich dennoch beim Kauf unsicher ist, sollte auf die Rückgabemöglichkeiten achten. Das ist besonders beim Kauf von Produkten z.B. im Internet wichtig.
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