Politik in der Pflicht: Handwerk darf nicht Sündenbock jahrelanger Versäumnisse sein

„Jetzt ist die Politik in der Pflicht, Wort zu halten bei den Ausnahmeregelungen für das Handwerk“, kommentiert Alois Jöst, Präsident der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten.

Es stehe außer Frage, dass der Wirtschaftsverkehr Ausnahmen brauche, sonst gebe es Stillstand auf Baustellen, defekte Heizungen könnten nicht repariert werden und der Kunde warte vergeblich auf seinen Elektriker. Versäumnisse der Politik dürften nicht auf dem Rücken der Handwerksbetriebe ausgetragen werden.

Das Urteil werfe viele Fragen für die praktische Umsetzung einschließlich einer rechtssicheren Beschilderung zur Durchsetzung von Fahrverboten auf, sagte der Kammerpräsident. Allein damit werde schon deutlich, dass Fahrverbote nicht der Weisheit letzter Schluss seien. „Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Rechts- und langfristige Planungssicherheit für die zugesagten Ausnahmeregelungen.“ Diese müssten darüber hinaus unbürokratisch realisiert werden.

In dem vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans der Stadt Stuttgart soll der Lieferverkehr und damit das Handwerk von einem Fahrverbot nicht betroffen werden. Aus Sicht des Handwerks gehen die zahlreichen Ausnahmeregelungen aber nicht weit genug. Ursprünglich war eine Geltungsdauer von acht Jahren zugesagt, jetzt plötzlich sollen es nur vier Jahre sein. „Da müssen wir eine dicke Kröte schlucken, denn unsere Investitionszyklen fallen damit nahezu unter den Tisch“, zeigte sich Jöst enttäuscht. Umso wichtiger sei es, regionale Unterschiede in der landeseinheitlichen Ausnahmekonzeption zu berücksichtigen. Präsident Jöst: „Wir werden es als Handwerk in Baden-Württemberg nicht zulassen, dass in Stuttgart – quasi als Präzedenzfall für andere Städte – Fakten für ähnliche Fälle geschaffen werden.“

Kontraproduktiv und dringend korrekturbedürftig sei angesichts der Notwendigkeit, die Luftschadstoffemissionen zu senken, der Ausschluss der für das Handwerk relevanten Fahrzeuge der Fahrzeugklasse N1 von der Landesförderung Elektromobilität im Rahmen der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“, fügte Jöst in diesem Zusammenhang hinzu.

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