Die deutsche Fassung DIN EN ISO/IEC 17025 ist vom Beuth-Verlag für den März 2018 angekündigt und ist kann hier vorbestellt werden.
Um den betroffenen Laboratorien eine erste Hilfestellung zu geben, hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine Anleitung für den Umstellungsprozess auf die Norm ISO/IEC 17025:2017 veröffentlicht.
Diese Anleitung legt die Rahmenbedingungen für die Umstellung der Norm fest und bereitet die Laboratorien auf die Begutachtung zur Umstellung der Akkreditierung vor. Die Festlegungen der Anleitung gelten für nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditierte Stellen ebenso wie für neue Antragsteller sowie für die Mitarbeiter und Begutachter der DAkkS.
Nach Abschluss der Vorbereitungen und der Schulung ihrer Begutachter will die DAkkS ab dem 1. Juli 2018 auf Grundlage der neuen ISO/IEC 17025:2017 Begutachtungen durchführen können. Alle Labors müssen bis spätestens 31. Mai 2020 die Begutachtung zur Umstellung auf die neue Norm durchführen lassen, damit die Urkunden rechtzeitig vor dem 1. Dezember 2020 ausgestellt werden können. Das verfügbare Zeitfenster beträgt also 23 Monate.
Die DAkkS empfiehlt allen Laboratorien, sich vor der Antragsstellung intensiv mit der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 auseinanderzusetzen und folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Erstellung eines dokumentierten Maßnahmenplans zur Umsetzung der neuen Norm
- Implementierung der festgelegten Maßnahmen
- Schulung der Mitarbeiter
- Antragsstellung
- Zusendung der ausgefüllten neuen DAkkS Checkliste zur DIN EN ISO/IEC 17025:2018 und aktueller Unterlagen an die DAkkS
Hinzukommen wird weiterer Aufwand, den die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab Mai 2018 mit sich bringt: Ein aktuelles Informationsschreiben der Datenschutzbeauftragten der DAkkS an akkreditierte Stellen fordert, personenbezogene Daten von Laborkunden in allen Dokumenten vor Abgabe an die DAkkS zu schwärzen.
Die Umstellung auf die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine Änderung der Akkreditierung und muss daher von den Laboratorien vor der Begutachtung beantragt werden. Die DAkkS empfiehlt, die Umstellung auf die neue Norm im Rahmen der regulären Überwachungsbegutachtungen oder einer Reakkreditierung zu beantragen.
Die von der DAkkS kalkulierte Mindestdauer für eine Begutachtung der Umstellung liegt bei einem Begutachtungstag (8 Stunden) vor Ort. Die DAkkS kann aber in Abhängigkeit der Größe oder Komplexität des Labors einen höheren zeitlichen Aufwand festlegen.
Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) (01/2018)
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