Neues Transparenzregister – neue Compliance Pflichten für deutsche Unternehmen

Die Einführung dieses neues Registers führt zu neuen Compliance Pflichten für das Management deutscher Unternehmen.

Nach diesen neuen Vorschriften müssen deutschen Unternehmen ihre sog. "wirtschaftlich Berechtigten" gegenüber dem Transparenzregister offen legen, d.h. es sind die natürlichen Personen zu erfassen, die ein Unternehmen kontrollieren und zwar indem sie unmittelbar – aber auch mittelbar – mehr als 25% der Kapitalanteile an dem Unternehmen halten, mehr als 25% der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über das Unternehmen ausüben (zum Beispiel über Stimmrechts- oder Treuhandvereinbarungen). Eine Offenlegungsplicht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn sich die Information zu dem wirtschaftlich Berechtigen bereits aus dem Handelsregister oder anderen öffentlichen Registern ergeben.

In der Praxis ist die Frage, ob sich die erforderlichen Informationen bereits aus dem Handelsregister oder aus anderen öffentlichen Registern ergeben, oftmals schwer zu beantworten. Zudem bereitet die Klärung, wer wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft ist, oftmals Schwierigkeiten, insbesondere bei Treuhandstrukturen, Gesellschaftervereinbarungen (z.B. Poolverträge, Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Stimmrechtsverteilung oder zu Veto-Rechten einzelner Gesellschafter) oder im Fall eines ausländischen Gesellschafters.

Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Information zu den wirtschaftlich Berechtigten einzuholen bzw. entsprechend Nachforschungen anzustellen. Sie sind jedoch verpflichtet, die erhaltenen Informationen zu sammeln, zu erfassen und gegebenenfalls notwendigen Meldungen gegenüber dem Transparenzregister vorzunehmen. Die Gesellschafter, die wirtschaftlich Berechtigte sind, sind ihrerseits verpflichtet, ihre Stellung als wirtschaftlich Berechtigte gegenüber dem Unternehmen anzuzeigen. Zudem sind die Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob die Angaben im Transparenzregister noch aktuell sind oder eventuell aktualisiert werden müssen.

Im Fall von Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000,00 Euro und in schweren Fällen von bis zu 1.000.000,00 Euro. Obwohl die Verpflichtung zur Registrierung bereits seit dem 1. Oktober 2017 besteht, gehen wir nicht davon aus, dass Bußgelder vor Ende Dezember verhängt werden, da das Transparenzregister erst Ende des Jahres freigeschaltet wird. Dennoch sollten gegebenenfalls erforderliche Registrierung unverzüglich vorgenommen werden.

Falls Sie weiter Informationen zu dem neuen Transparenzregister oder zu möglichen Compliance Pflichten Ihres Unternehmens benötigen, wenden Sie sich bitte an Dr. Florian Streiber (florian.streiber@fieldfisher.com) oder Claudia Schnurbusch (claudia.schnurbusch@fieldfisher.com).

Über Fieldfisher

Fieldfisher ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit rund 700 Anwälten, deren Erfolgsgeschichte mit der Gründung der Kanzlei Field & Co. im Jahr 1835 in London begann. Heute berät die Kanzlei in den zentralen Märkten in Europa und den USA. Ein Fokus liegt außerdem auf der Beratung von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr mit Japan und China.
Seit dem Jahr 2007 bietet Fieldfisher auch Unternehmen im deutschen Markt Rechtsberatung an. Das juristische Know-how erstreckt sich vor allem auf die Bereiche Corporate, IT und IP, Kartellrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht und Konfliktlösung. Besondere Branchenexpertise können Mandanten aus dem Life Sciences-, Technologie- und Energiemarkt abrufen. Ein spezielles Augenmerk hat die Kanzlei auf zukunftsorientierte Themen. Besondere Expertise besteht bei digitalen Geschäftsmodellen – etwa in datenschutzrechtlichen Fragen, E-Commerce-Modellen, Haftungsrisiken von Plattformen, Transaktionen und internationaler Expansion. Fieldfisher berät bundesweit von den Standorten Hamburg, Düsseldorf und München aus und international in Zusammenarbeit mit den weltweit vertretenen Büros.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Fieldfisher
Amerigo-Vespucci-Platz 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8788698-0
Telefax: +49 (40) 8788698-40
http://www.fieldfisher.com

Ansprechpartner:
Joachim Löw
Business Development Manager Germany
Telefon: +49 (40) 8788698-502
E-Mail: joachim.loew@fieldfisher.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel